Dipl.-Ing. Michael THIES
Vermessungsingenieur und freier Sachverständiger für Immobilienbewertung

 Zahle ich zuviel Miete?

Häufig kann es sich lohnen, die Wohnfläche mit den Angaben im Mietvertrag zu vergleichen, entweder durch eine Neuberechnung nach den Bauzeichnungen oder durch eine örtliche Vermessung.

Neben einer nachvollziehbaren Berechnung gehört dazu eine Zeichnung mit Darstellung der verwendeten Maße sowie grundsätzlich auch der Nachweis der Einhaltung des Bauordnungsrechts (§2 Abs.3 Nr.3 der Wohnflächenverordnung), auch wenn dies bereits durch eine behördliche Genehmigung belegt sein mag.

Im Normalfall betragen die Kosten für diese Leistung (Wohnflächenermittlung nach der Wohnflächenverordnung, ggf. auch nach der II. Berechnungsverordnung, einschl. örtlichem Aufmaß)
  • 250 € für Wohnungen mit einer Wohnfläche bis zu 60 m²
  • 2,50 € für jeden weiteren m²
  • bei Räumen mit Dachschrägen wird die 1,5fache Wohnfläche angesetzt.
(Angaben einschl. aller Auslagen, jedoch zuzügl. MWSt.)
Nur bei Fahrtwegen über 100 km müsste eine besondere Vereinbarung getroffen werden, außerdem bei sehr schiefwinkligen oder runden Räumen.

Sofern Sie die Erfassung des Grundrisses für weiter gehende Zwecke benötigen, stehe ich Ihnen gerne jederzeit für Auskünfte zur Verfügung.

(Die Beispiele beziehen sich auf unterschiedliche Wohnungen.)