Dipl.-Ing. Michael THIES
Vermessungsingenieur und freier Sachverständiger für Immobilienbewertung |
Häufig kann es sich lohnen, die Wohnfläche mit den Angaben im Mietvertrag zu vergleichen, entweder durch eine Neuberechnung nach den Bauzeichnungen oder durch eine örtliche Vermessung. Neben einer nachvollziehbaren Berechnung gehört dazu eine Zeichnung mit Darstellung der verwendeten Maße sowie grundsätzlich auch der Nachweis der Einhaltung des Bauordnungsrechts (§2 Abs.3 Nr.3 der Wohnflächenverordnung), auch wenn dies bereits durch eine behördliche Genehmigung belegt sein mag. | ||
Im Normalfall betragen die Kosten für diese Leistung (Wohnflächenermittlung nach der Wohnflächenverordnung, ggf. auch nach
der II. Berechnungsverordnung, einschl. örtlichem Aufmaß)
Nur bei Fahrtwegen über 100 km müsste eine besondere Vereinbarung getroffen werden, außerdem bei sehr schiefwinkligen oder runden Räumen. Sofern Sie die Erfassung des Grundrisses für weiter gehende Zwecke benötigen, stehe ich Ihnen gerne jederzeit für Auskünfte zur Verfügung. |